Bereit für deine beste Zeit.

Kostenlos beraten lassen!

Kindergeld
im Auslandsstudium

Ratgeber

Interkulturelle Erfahrungen, Sprachnachweise und bei vielen Arbeitgebern gern gesehene Flexibilität: Bei einem Auslandsstudium sammelst du Pluspunkte für deinen Lebenslauf. Die größte Hürde ist dabei oft die Finanzierung.

Bei der Planung und Vorbereitung deines Auslandsstudiums solltest du dich über alle Fördermöglichkeiten informieren und zum Beispiel auch staatliche Leistungen wie das Kindergeld nicht vergessen. Denn ein Auslandsstudium lässt sich am besten mit Mitteln aus verschiedenen Finanzierungsquellen wie Auslands-BAföG, Stipendien, Studienkrediten, und Kindergeld bestreiten. Ob du im Auslandsstudium Kindergeld bekommen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Tipp: Mit der Planung eines Studiums im Ausland solltest du am besten bereits neun Monate im Voraus beginnen. Wir unterstützen dich kostenlos bei deiner Vorbereitung!

Voraus­setzungen für den Erhalt von Kindergeld im Auslands­studium

Wenn du dich für Kindergeld als Finanzierungsquelle für dein Studium im Ausland entscheidest, solltst du zunächst die generellen Vorrausetzungen für den Erhalt von Kindergeld abklären. Ein Anspruch auf Kindergeld  besteht, wenn du unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit und dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich in Deutschland. Auch freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger*innen sowie EWR-Bürger*innen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können Kindergeld beantragen.
  • Du befindest dich in einer Berufsausbildung, zu der auch ein Erst- und Zweitstudium zählt.
  • Du hast das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Du bist noch nicht verheiratet. Mit der Heirat entfällt im Regelfall auch die Unterhaltspflicht deiner Eltern, wenn die Einkünfte des vorrangig unterhaltspflichtigen Ehepartners ausreichend hoch sind.
  • Die Einkünfte und Bezüge, mit denen du deinen Unterhalt oder die Berufsausbildung bestreitest, darf die Einkommensgrenze von 556 Euro pro Monat nicht überschreiten. Dabei arbeitest du nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden pro Woche.

 

Aktuell beträgt die Höhe des Kindergeldes mindestens 255 Euro im Monat. In der Regel sind deine Eltern anspruchsberechtigt, Kindergeld zu beziehen. Wenn du aber bereits deinen eigenen Unterhalt verdienst oder mit Förderungen bestreitest, ist eine Vereinbarung sinnvoll, das Kindergeld an dich auszuzahlen.

© ImYanis / Shutterstock

Kindergeld im Academic Gap Year

Verliere ich den Anspruch auf Kindergeld, wenn ich ein Academic Gap Year mache? Diese Frage beschäftigt viele Abiturient*innen, wenn sie nach der Schulzeit eine Auszeit nehmen wollen, um andere Länder kennenzulernen und ihr Traumstudium zu finden. Schreibst du dich im Academic Gap Year an einer ausländischen Hochschule ein, ist der Bezug von Kindergeld in der Regel problemlos möglich, da du dich zu dieser Zeit in einem Ausbildungsverhältnis befindest.

Liegen mehrere Monate zwischen dem Abitur und dem Beginn des Academic Gap Years, kannst du diese Zeit als Überbrückungsphase zwischen Schulabschluss und Studienbeginn angeben. Bis zu vier Monate werden von der Familienkasse ohne weitere Nachweise als Überbrückungsphase zugelassen.

100
spannende Unis weltweit

Kindergeld im Auslands­studium in einem Nicht-EU-Staat

Wenn du ein Auslandssemester oder eine Summer Session außerhalb der EU planst, ist das in der Regel problemlos möglich. Dein Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen, solange es sich um einen befristeten Aufenthalt handelt und dein ständiger Wohnsitz in Deutschland bleibt. Ein kurzfristiger Studienaufenthalt darf dabei maximal 12 Monate dauern.

Bei längeren Aufenthalten handelt es sich um Teilstudium oder Vollstudium im Ausland. Dann gelten für den Bezug von Kindergeld spezifische Voraussetzungen.

Besonderheiten für Kindergeld im Teilstudium oder Vollstudium

Wenn du planst, einen Teil deines Studiums oder das komplette Studium im Ausland zu absolvieren, um zum Beispiel einen landesspezifischen Studienabschluss zu erlangen, musst du den Wohnsitz im Inland nachweisen. Strebst du einen Auslandsaufenthalt von mehr als einem Jahr in einem Nicht-EU-Staat wie zum Beispiel Australien oder Kanada an, prüft die Familienkasse, ob du deinen Wohnsitz noch im Inland hast.

Um weiterhin Kindergeld zu erhalten, musst du nachweisen, dass du während deiner ausbildungsfreien Zeit den deutschen Wohnsitz zum zwischenzeitlichen Wohnen nutzt. Deine Aufenthaltsdauer am deutschen Wohnsitz wird dabei durch die Gesamtdauer deines geplanten Auslandsstudiums festgelegt.

Wichtig: Für die Dauer des Inlandsaufenthalts ist es unerheblich, ob du dich vor Beginn oder nach Ende des Studiums bereits länger im Ausland aufgehalten hat. Es zählen nur die Aufenthalte am deutschen Wohnsitz während deines Studiums.

Für die Länge der Dauer gibt es allerdings keine allgemeingültige Regelung, ob Kindergeld im Auslandsstudium auch während eines mehrjährigen Aufenthalts im Ausland unter Beibehaltung des Wohnsitzes im Inland gewährt wird.

Beispielfall: Du absolvierst ein zweijähriges LLM-Studium in den USA. Um weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu haben, hältst du dich jährlich fünf Monate in der inländischen Wohnung deiner Eltern auf. In diesem Fall, und unter der Erfüllung weiterer Voraussetzungen, ist dein Anspruch auf Kindergeld ausreichend.

Nebenjob und Kindergeld im Auslands­studium

Ein Anspruch auf Kindergeld entfällt, wenn die reguläre Wochenarbeitszeit von 20 Stunden überschritten wird. Allerdings kannst du diese Grenze für maximal 2 Monate im Jahr überschreiten, ohne deinen Anspruch auf Kindergeld zu verlieren.

Die 20-Stunden-Grenze muss im Jahresdurchschnitt eingehalten werden, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Geringfügige Beschäftigungen oder die Verwaltung eigener Vermögensbestände gelten nicht als anspruchsschädlich und haben daher keinen Einfluss auf deinen Kindergeldanspruch.