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Steuerliche Absetzbarkeit
eines Auslandsstudiums

Ratgeber

Ob Reisekosten, Unterkunft oder Studiengebühren: Ein Studium im Ausland bringen natürlich Extraosten mit sich. Aber wusstest du, dass diese Ausgaben, genau wie bei einem Studium im Inland, dein zu versteuerndes Einkommen beeinflussen können? Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dein Auslandsstudium in den USA, Kanada, Großbritannien oder Australien sogar von der Steuer absetzen!

Vorrausetzungen für die steuerliche Absetz­barkeit eines Auslands­studiums

Ob du ein Semester im Ausland oder eine Summer Session steuerlich geltend machen kannst, hängt von mehreren Faktoren ab. Laut § 20 des Hochschulrahmengesetztes (HRG) muss deine Wunschuniversität in einem EU- oder EWR-Staat, der Schweiz oder einem anderen Land liegen, das offiziell berechtigt ist, akademische Abschlüsse zu verleihen. Außerdem muss dein Abschluss in Deutschland nachweisbar anerkannt werden.

© Dean Drobot / Shutterstock

Damit du steuerlich davon profitieren kannst, musst du dem Finanzamt nachweisen, dass deine Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland mit denen an deiner Heimathochschule gleichwertig sind. Wie das genau funktioniert und wann es sich für dich lohnt, erfährst du in den nächsten Abschnitten.

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Steuerliche Absetzbar­keit eines Auslandsstudiums im Bachelor

Im Bachelorstudium kannst du deinen Auslandsaufenthalt zurzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich von der Steuer absetzen. Entscheidend ist, ob dein Bachelor als erste Ausbildung zählt oder ob du vorher schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast.

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Bachelor­studium ohne abgeschlossene Berufs­ausbildung

Aktuell können nur wenige Studierende ihre Ausgaben für ein Auslandsstudium im Bachelor steuerlich geltend machen. Der Grund: Das Steuerrecht stuft die Kosten für ein Erststudium als Kosten der privaten Lebensführung ein. Das bedeutet, dass maximal 6.000 Euro Sonderkosten als Steuervorteil abgesetzt werden können – und das auch nur im selben Kalenderjahr.

Damit du diesen Sonderkostenabzug tatsächlich steuerlich geltend machen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Du hast während des Kalenderjahres, in dem dein Auslandsaufenthalt stattfand, Einkommenssteuern gezahlt.
  2. Deine gezahlten Einkommensteuern liegen auch nach Abzug der Sonderausgaben (Studienkosten) noch deutlich über dem aktuellen Grundfreibetrag. Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreitrag bei 12.096 Euro.

Absetzbare Studienkosten

Wichtig zu wissen: Die Sonderausgaben sind nur eingeschränkt abzugsfähig – ein Vortrag auf spätere Jahre ist nicht möglich. Das bedeutet, dass du die Kosten nur im laufenden Jahr gelten machen kannst. Zu den absetzbaren Ausgaben für ein Auslandsstudium im Erststudium gehören unter anderem:

  • Lehrgangs-, Schul- oder Studiengebühren, Arbeitsmittel, Fachliteratur
  • Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort
  • Mehraufwendungen für Verpflegung
  • Mehraufwendungen wegen auswärtiger Unterbringung

 

Während des Erststudiums kannst du die Kosten für ein Auslandsstudium nur begrenzt als Sonderausgaben absetzen. Deshalb lässt sich ein im Ausland absolviertes Vollstudium entweder gar nicht oder nur teilweise geltend machen.

Sonderfälle: Bachelor­studium mit Berufs­ausbildung

Die Sache sieht anders aus, wenn dein Bachelor nicht deine erste Berufsausbildung ist. In folgenden Fällen kannst du die Kosten für einen Auslandsaufenthalt während des Studiums steuerlich anders geltend machen.

  1. Du hast bereits vor deinem Erststudium erfolgreich eine berufliche Ausbildung absolviert.
  2. Du absolvierst dein Erststudium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, beispielsweise als dualen Studiengang im In- und Ausland.

 

Achtung: Die Art der Erstausbidung ist genau im Steuerrecht definiert. Deine Erstausbildung muss deshalb folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie muss in Vollzeit erfolgen (mindestens 20 Stunden wöchentlich)
  • Sie muss einem Zeitraum von mindestens zwölf Monaten absolviert werden
  • Sie muss abgeschlossen werden

 

Kurse zur Berufsorientierung oder –vorbereitung sowie die Grundausbildung bei der Bundeswehr werden nicht anerkannt.

Steuerliche Absetz­barkeit für ein Auslands­studium im Master

Bessere Chancen hast du, wenn du ein Auslandssemester im Master oder sogar ein ganzes Masterstudium im Ausland verbringst. Hier kannst du die Kosten oft als Verlust bei der Steuer geltend machen – allerdings nur, wenn es sich bei deinem Studium um einen Aufbaustudiengang handelt. Das bedeutet, dass dein Master auf einer vorherigen Berufsausbildung oder einem Erststudium aufbaut und dein Wissen erweitert.

Als Zweitstudium in In- und Ausland werden neben einem Universitätsstudium im Anschluss an ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium auch folgende Postgraduierten-Studiengänge definiert:

 

Das Finanzamt schaut ganz genau hin – vor allem, ob dein Aufenthalt wirklich der Karriere dient oder eher als verlängerte Urlaubsreise durchgeht. Wenn du die Kosten als Fortbildungskosten absetzen willst, solltest du deshalb als Vollzeitstudierende*r eingeschrieben sein und einen regulären Semesterstundenplan vorweisen können.

Achtung: Dauert das Zweitstudium im Ausland länger als ein Jahr, können wegen des Wegfalls der unbeschränkten Steuerpflicht die Studienkosten nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Begriffserklärung: Werbungs­kosten und Verlust­feststellung

Laut Einkommenssteuergesetz (§ 10 Abs. 1 Nr. 7) kannst du unter bestimmten Bedingungen die Kosten für Fortbildungen während eines Zweitstudiums oder eines Erststudiums nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung – egal ob im In- oder Ausland – als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Falls du während eines Kalenderjahres Verluste durch Weiterbildungskosten oder Werbungskosten machst, kannst du diese unabhängig von deinem Einkommen geltend machen. Der Verlust wird nicht direkt verrechnet, sondern kann als Verlustvortrag in voller Höhe auf die kommenden Jahre übertragen werden. Welche Werbungskosten du für dein Auslandsstudium absetzen kannst, siehst du in der folgenden Übersicht:

  • Bewerbungskosten
  • Sprachtests wie TOEFL oder IELTS
  • Studiengebühren im Ausland
  • Schreibmittel, Fachliteratur
  • Zinsen für Studienkredite
  • Arbeitsmittel
  • Reisekosten (Kosten für ein Studentenvisum)
  • Unterkunftskosten
  • Für die ersten drei Monate kannst du pauschale Verpflegungsmehraufwände ansetzen – aber Achtung: Das Finanzamt erkennt diese nicht immer an. Der Knackpunkt ist, ob dein Auslandsstudium als „regelmäßige Arbeitsstätte“ zählt und ob dein Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland liegt.

 

Grundsätzlich kannst du Werbungskosten uneingeschränkt geltend machen – aber nur, wenn dein Studienabschluss und deine Prüfungsleistungen sowie dein akademischer Grad in Deutschland anrechenbar und anerkannt sind. Achtung: Ein Zweitstudium im Ausland kann steuerlich problematisch werden, wenn es länger als ein Jahr dauert, da dann die Absetzbarkeit als Werbungskosten entfallen kann.

Ein echter Steuervorteil entsteht nur, wenn deine Verluste in einem Kalenderjahr höher sind als deine Einnahmen. In diesem Fall wird eine Verlustfeststellung durchgeführt. Wichtig: Der Verlustvortrag muss separat beim Finanzamt beantragt werden. Er lohnt sich vor allem, wenn du im Folgejahr über dem Grundfreibetrag verdienst – dann kannst du deine Steuerlast durch den sogenannten horizontalen Verlustausgleich senken.